Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung sichern - Handshake Homes
Recht & Steuern8 Min Lesezeit

Notarkosten beim Immobilienkauf in Bayern – was wirklich auf Sie zukommt

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf oder Wohnungskauf in Bayern? Berechnung, Beispiele, Tipps zur Optimierung – fundiert erklärt von Handshake Homes.

Notarkosten gehören zu den größten Posten der Erwerbsnebenkosten und werden von vielen Käuferinnen und Käufern unterschätzt. In Bayern müssen Sie mit etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises rechnen – aufgeteilt auf Notar, Grundbuchamt und Auslagen. Wir erklären, wie sich diese Kosten zusammensetzen, welche Posten unvermeidbar sind, und an welchen Stellen Sie tatsächlich gestalten können.

Kapitel I

Wie sich Notarkosten in Deutschland zusammensetzen

Die Notargebühren sind in der Bundesrepublik Deutschland einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Notarinnen und Notare können also keine Honorarverhandlung mit Ihnen führen – jeder Notar in Bayern berechnet die gleiche Summe für die gleiche Dienstleistung.

Die Berechnung folgt einem Geschäftswert (in der Regel der Kaufpreis) und Gebührensätzen aus dem GNotKG. Für die wichtigsten Tätigkeiten – Beurkundung des Kaufvertrags, Eintragung der Auflassungsvormerkung, Eintragung im Grundbuch – fallen separate Gebühren an, die sich addieren.

Zusätzlich zu den eigentlichen Notargebühren entstehen Gerichtskosten beim Grundbuchamt sowie kleinere Auslagen für Beglaubigungen, Kopien und Postzustellungen.

Kapitel II

Konkretes Rechenbeispiel: Wohnung für 600.000 € in München

Bei einem Kaufpreis von 600.000 € entstehen typischerweise folgende Posten (Werte gerundet, Stand Frühjahr 2026):

Beurkundung des Kaufvertrags (2,0-Gebühr): ca. 1.870 €
Vollzug des Kaufvertrags (0,5-Gebühr): ca. 470 €
Auflassungsvormerkung (0,5-Gebühr): ca. 470 €
Grundschuldbestellung (1,0-Gebühr, falls finanziert): ca. 935 €
Grundbucheintragung (1,0-Gebühr): ca. 935 €
Auslagen, Mehrwertsteuer, Beglaubigungen: ca. 400 €

Summe bei finanziertem Kauf: rund 5.000 € bis 5.500 €. Beim Bar-Kauf (ohne Grundschuldbestellung) reduziert sich die Summe um ca. 1.000 €.

Kapitel III

Wer zahlt was? Praxis in Bayern

Grundsätzlich sind Käufer und Verkäufer für unterschiedliche Posten kostenpflichtig: Der Käufer trägt traditionell die Kosten für Beurkundung, Vollzug, Auflassungsvormerkung und Grundbucheintragung. Der Verkäufer übernimmt die Kosten für Lastenfreistellung (Löschung bestehender Grundschulden zu seinen Lasten).

In der Praxis wird die Kostenverteilung im Kaufvertrag explizit geregelt. Achten Sie darauf, dass diese Regelung mit den ortsüblichen Standards übereinstimmt – Abweichungen sind selten, aber möglich.

Grundsätzlich sind Käufer und Verkäufer für unterschiedliche Posten kostenpflichtig: Der Käufer trägt traditionell die Kosten für Beurkundung, Vollzug, Auflassungsvormerkung und Grundbucheintragung.
Kapitel IV

Wo Sie tatsächlich gestalten können

Die Notargebühren selbst sind nicht verhandelbar. Es gibt aber drei Stellschrauben, die in Summe spürbar wirken können:

Bar-Kauf statt Finanzierung: Wenn Sie ohne Bankfinanzierung kaufen, sparen Sie die Grundschuldbestellung – ca. 1.000 € bei einer 600.000-Euro-Wohnung.
Finanzierung sauber strukturieren: Eine einzige Grundschuld über die Gesamtfinanzierung ist günstiger als mehrere kleinere – auch wenn das mit dem Kreditgeber abgestimmt sein muss.
Einbringung von Mobiliar: Wenn Möbel oder hochwertige Einbauten mitverkauft werden, kann der Anteil aus der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer (nicht aber für Notarkosten) herausgenommen werden. Der steuerliche Effekt ist hier deutlich größer als der notarielle.
Kapitel V

Häufige Missverständnisse

„Ich kann mir einen günstigeren Notar suchen" – Nein. Die Gebühren sind bundeseinheitlich. Was unterscheidet, ist die Servicequalität, Erreichbarkeit und Erfahrung in komplexen Konstellationen (z. B. ausländische Käufer, Erbengemeinschaften, gewerbliche Objekte).

„Notarkosten kann ich von der Steuer absetzen" – Bei selbstgenutzten Immobilien grundsätzlich nicht. Bei vermieteten Objekten lassen sich Notar- und Grundbuchkosten anteilig im Rahmen der Anschaffungsnebenkosten über die AfA absetzen.

„Der Notar wählt die Bank für mich" – Nein. Der Notar ist neutrale Instanz. Er beurkundet, was Käufer und Verkäufer vereinbaren, und sorgt für die saubere Abwicklung – aber er berät nicht zur Finanzierungsstrategie.

Kapitel VI

Wie wir Sie als Makler dabei begleiten

Notarwahl und Vertragsdetails sind kein „Detail am Schluss", sondern entscheidend für einen reibungslosen Kaufabschluss. Wir empfehlen Ihnen Notare, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten, prüfen den Vertragsentwurf vor der Beurkundung gemeinsam mit Ihnen und sind beim Notartermin dabei. Diese Begleitung ist Teil unserer Maklerleistung – nicht ein Zusatz.

Häufige Fragen

Sind Notarkosten in Bayern höher als in anderen Bundesländern?

Nein. Die Notargebühren sind durch das GNotKG bundeseinheitlich. Die Höhe der Erwerbsnebenkosten ergibt sich primär aus der Grunderwerbsteuer (in Bayern 3,5 %) und ist dort niedriger als z. B. in Berlin oder NRW (jeweils 6,5 %).

Wann muss ich die Notarkosten zahlen?

Die Notarkostenrechnung kommt typischerweise einige Wochen nach Beurkundung, sobald der Notar alle Vollzugsschritte begonnen hat. Üblich sind 2-4 Wochen nach Beurkundung. Bezahlen Sie die Rechnung zeitnah, damit der Vollzug nicht verzögert wird.

Kann ich den Notar selbst aussuchen?

Ja. In Deutschland besteht freie Notarwahl. Üblicherweise wählt der Käufer den Notar, weil er die Notarkosten trägt. In komplexen Konstellationen (z. B. bei Verkauf durch eine Erbengemeinschaft) kann es sinnvoll sein, einen mit der Sache bereits vertrauten Notar zu wählen.

Was kostet die reine Beratung beim Notar?

Bei einer reinen Beratung ohne anschließende Beurkundung ist die Beratungsgebühr meist deutlich niedriger oder im Rahmen einer pauschalen Erstberatung kostenfrei. Klären Sie das vor dem Termin telefonisch ab.

Geschrieben von

Handshake Homes Team

Das Redaktionsteam von Handshake Homes besteht aus erfahrenen Maklern und Branchenexperten in Bayern. Alle Artikel werden vor Veröffentlichung fachlich geprüft.

Team kennenlernen
Weiterlesen

Verwandte Artikel

Recht & Steuern

Spekulationssteuer bei Immobilien – wann sie greift und wie Sie sie vermeiden

Bewertung

Was ist meine Immobilie wert? Methoden, Marktrealität, häufige Irrtümer

Recht & Steuern

Grunderwerbsteuer in Bayern – warum Bayern hier günstiger ist als andere Bundesländer

Persönliche Beratung

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation

Persönliches Erstgespräch, unverbindlich und diskret. Wir kennen die typischen Konstellationen aus jahrelanger Praxis und beraten Sie ehrlich.

Termin vereinbaren+49 176 459 599 35